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unsere gängigsten Konzepte

Ermittlung von möglicher Unterstützung
Öfter können Verwandte oder Bekannte helfen. Diese sollen Ihnen kein Geld leihen, sondern die Immobilie kaufen.
Durch unsere Gespräche mit Ihnen ermitteln wir ob und wer für eine Übernahme der Immobilie in Frage kommt. Nach Prüfung eines Bankdarlehens beginnen die Verhandlungen mit den Gläubigern über Ablösebeträge, Kaufvertragsinhalt, evtl. Restschuldverzicht, einstweiliger Einstellung und Rücknahme des Verfahrens sowie Löschungsbewilligungen.
Wir bereiten die Darlehensanfrage und den Kaufvertragsentwurf vor. Sie bestimmen das Kreditinstitut, dem die Darlehensanfrage übergeben wird. Nach Bewilligung wird der Kaufvertrag geschlossen. Die Gläubiger erhalten eine Abschrift des Kaufvertrags und eine Notarbestätigung bei Eingang des Kaufpreises. Die Gläubiger lassen den Versteigerungstermin aufheben, nehmen das Verfahren zurück und erteilen Löschungsbewilligungen.

 

Darlehen ohne Bonitätsprüfung
Durch Investoren können wir im Rahmen der wirtschaftlichen Immobiliensanierung die Schuldsummen der Gläubiger ablösen. In der Regel wird ein Darlehensvertrag über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit Ihre Bonität wieder herzustellen und ein neues Darlehen bei einem Kreditinstitut abschließen.
Nach Ablösung der Schuldbeträge wird das Verfahren eingestellt und von den Gläubigern zugenommen.

 

Mietkauf 
Unsere Investoren sind auch bereit Ihre Immobilie zu kaufen und mit Ihnen einen notariell gesicherten Mietkaufvertrag abzuschließen. Die vereinbarte Miete wird vollständig wie eine Darlehensrate behandelt. Bei dieser Variante kaufen Sie sofort Ihre Immobilie zurück und zahlen diese an den Investor in Raten ab. Bei Wiederherstellung Ihrer Bonität kann bei einem Kreditinstitut ein neues Darlehen in Höhe der Restschuld aufgenommen werden und jederzeit bei dem Investor abgelöst werden. Sie sind dann wieder vollständiger Eigentümer.

 

Miete
Wie beim Mietkauf sind einige unserer Investoren bereit Ihre Immobilie zu kaufen und Ihnen diese mit dem marktüblichen Mietzins zu vermieten. Ein Mietvertrag wird unbefristet geschlossen. Sie können später entscheiden die Immobilie wieder zu einem bei Abschluss des Mietvertrags vereinbarten Kaufpreis zurückzukaufen. Es ist auch möglich während der Laufzeit des Mietvertrags in einen Mietkauf zu wechseln.


Kapitalisierung aus Teil des Grundstücks
In manchen Fällen ist die betreffende Immobilie so gestaltet, dass das Grundstück geteilt werden kann. Die Teilung kann real oder entsprechend WEG (Wohnungseigentumsgesetz) erfolgen. Der verbleibende Grundstücksteil kann nun verkauft und mit dem Erlös die Gläubiger befriedigt werden. Sollte der Erlös nicht ausreichen, kann auf ein Darlehen von unseren Investoren zurückgegriffen werden (siehe auch Kapitel “Erlebnisse unserer Kunden”).

 

Verkauf der Immobilie
Ist eine wirtschaftliche Immobiliensanierung nicht möglich, kann mit Zustimmung der Gläubiger die Immobilie auch vor dem Versteigerungstermin verkauft werden. Dieses gilt für Fälle, wenn die Immobilie überschuldet ist und die Gläubiger sich nicht auf einen Restschuldverzicht einlassen oder keine finanziellen Möglichkeiten Ihrerseits bestehen die Immobilie in Ihrem Eigentum zu halten. 
Warum sollten Sie dann verkaufen? 
Ein Verkauf ist immer besser als eine Versteigerung. Durch Ihr Bemühen zeigen Sie den Gläubigern, dass Sie mitwirkungsbereit sind. So schaffen Sie eine bessere Ausgangsbasis für spätere Verhandlungen über Restschuldverzicht oder Ratenzahlungsvereinbarung. Ferner können Sie die Höhe des Kaufpreises steuern und mit dem Käufer einen für Sie genehmen Übergabetermin vereinbaren (siehe auf unserer Homepage das Kapitel “Räumung nach Zuschlag im Zwangsverfahren”). 
Ein Umzug kostet viel Geld. In Zusammenarbeit mit einem Immobilienbüro wird mit dem Käufer vereinbart, Ihnen eine sogenannte Umzugskostenhilfe in Höhe von 5.000,00 Euro zu zahlen.

 

Moderation mit den Gläubigern
Niemand ist über Zwangsverfahren erfreut. Auch die Gläubiger nicht. Insbesondere nach der Welle von Verwertungen in den letzten Jahren, versuchen Banken alternative Lösungen zu finden. 
Wir verhandeln unbefangen mit den Gläubigern die Ratenzahlung wieder aufzunehmen und nach dem Inhalt der Darlehensverträge fortzuführen. Der Darlehensvertrag wird zwar nicht wieder ins Leben gerufen (gem. Basel III) aber die inhaltliche Fortführung akzeptiert.

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