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Familienrecht im Verfahren

Nicht nur, dass in der schwierigen Zeit die ganze Familie unter dem entstehenden Druck leidet, es gibt auch eine Menge Fallstricke. So können auch Familienmitglieder von den Gläubigern in Haft genommen werden.
Ein besonderes Beispiel für eine solche Situation ist ein Erbfall. 
Nehmen wir an, ein Ehepartner verstirbt. Das Paar hat Kinder und die Immobilie, die nun im Zwangsversteigerungsverfahren steht.
Zum Zeitpunkt des Todes, waren die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie einwandfrei. Sehen wir uns die Erben an.
Im Allgemeinen wird die Erbengemeinschaft so aussehen, dass der lebende Ehepartner zu 1/2 (1/4 Erbe und 1/4 Zugewinn) und die Kinder die weitere Hälfte erben. Meistens besteht dann eine ungeteilte Erbengemeinschaft. Aufgrund einer späteren wirtschaftlichen Notlage, wird das Darlehen für die Immobilie nicht mehr gezahlt und die Bank betreibt das Zwangsverfahren. Obwohl in den “guten Tagen” bereits 10 Jahre lang das Darlehen gezahlt wurde (also auch Reduzierung der Darlehenssumme), liegt nun die Forderung der Bank zum Zeitpunkt des Versteigerungstermins über der ursprünglichen Darlehenssumme. Die hohen Zinsen nach Kündigung und die Kosten sind dafür verantwortlich. Die Immobilie wird versteigert und erlöst einen Betrag, der 100.000,00 Euro geringer ist als die Forderung der Bank. 
Und jetzt passiert Unglaubliches. Mit einer solchen Situation kann niemand rechnen, schon gar nicht im Zeitraum kurz nach dem Tod des Ehepartners.
Nach dem Versteigerungstermin erhält der lebende Ehepartner und jedes Kind ein Forderungsschreiben der Bank über einen Betrag von 100.000,00 Euro. Keiner kann diese Summe bezahlen. Die Folge ist, die Bank lässt auch gegen jedes Kind vollstrecken (Sach-, Konten- und Lohnpfändungen, sowie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung). Sie haben richtig gelesen. Jedes Kind schuldet alleine der Bank einen Betrag in Höhe von 100.000,00 Euro. Dies nennt man gesamtschuldnerische Haftung. Natürlich wird nicht weiter vollstreckt, wenn die 100.000,00 Euro mit Zinsen und weiterer Kosten einmal bei der Bank bezahlt oder eingezogen werden. Bei volljährigen Kindern wird tatsächlich vollstreckt. Kinder, die vielleicht 18 oder 20 Jahre alt sind, haben plötzlich 100.000,00 Euro Schulden.
Wie konnte es dazu kommen? Es war der Zeitraum nach dem Tod des Ehepartners. Die Kinder waren minderjährig und der lebende Ehepartner mit der Situation anfänglich überfordert. Er hat für sich und die Kinder die Tragweite nicht abgesehen, die eine Erbschaft aufweist.
Der Erbe kann sich nicht nur “die Rosinen” aus der Erbschaft picken, so haben die Kinder nicht nur die Immobilie, sondern auch die Schulden aus dem Darlehen. Eine Erbausschlagung muss innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis des Todes und der Erbfolge erfolgen. Nur ein minderjähriges Kind kommt um die Vollstreckung herum, weil es mit der Volljährigkeit erneut 6 Wochen Zeit hat das Erbe auszuschlagen. Achtung! Schlägt ein volljähriges Kind, egal ob mit Volljährigkeit oder als Volljährige zum Zeitpunkt des Erbes, das Erbe aus, so geht der Erbanspruch, und somit auch das Erbe auf die Kinder der Volljährigen über.

Mietverträge unter Angehörigen

Kauf bricht Miete nicht. Diese alte Weisheit kennen wir alle und neigen dazu den Erwerb in der Zwangsversteigerung dem Kauf gleichzusetzen. Vielfach herrscht die gängige Meinung, dass der neue Eigentümer sich einem Mietvertrag zu unterwerfen hat. Dieses ist nicht so. Der neue Eigentümer hat 2 Möglichkeiten gegen einen Mietvertrag vorzugehen. Er kann Mietverträge sofort nach dem Zuschlag im Versteigerungstermin kündigen. Dieses ist das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG. Allerdings ist dieses Recht zeitlich begrenzt. Der neue Eigentümer muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des auf den Zuschlagstermin folgenden Monats zugestellt haben. Dieses betrifft auch alle “echten” Mieter. Gängige Mietsituation ist der Mietvertrag mit dem erwachsenen Kind für die Einliegerwohnung oder mit der Großmutter. 
Die weitere Möglichkeit gegen einen Mietvertrag vorzugehen, hat der neue Eigentümer durch Anfechtung. Hier geraten oft Familienmitglieder als angebliche Mieter vor den Richter um den Mietvertrag zu verteidigen. Schlimmer wird es für sie, wenn bereits im Versteigerungstermin augenscheinlich wird, dass der Mietvertrag nur geschlossen wurde, um Bieter einzuschüchtern. Hier stellen immer mehr Gläubiger (Banken usw.) Strafanzeige wegen versuchten Betrugs. Vielfach wurden Familienangehörige zu schmerzlichen Strafen verurteilt.

 

Zugewinngemeinschaft

Den Begriff Zugewinn kennen wir aus dem Zusammenhang mit dem familiengerichlich bestimmten Ausgleich. Dieser anteilige Zugewinn beträgt aber nicht immer die Hälfte des Gemeinschaftsvermögens. Insbesondere ist bei Zwangsversteigerungen zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft darauf zu achten.

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