Zurzeit erhalten Sie verschiedene Angebote Ihnen zu helfen. Darunter befinden sich seriöse
Angebote aber leider auch viele “schwarze Schafe”.
Diese zu identifizieren ist schwer. Es gibt aber entsprechende Signale, die auf unseriöse, wenn nicht auf betrügerische Anbieter hinweisen. Fordert der Anbieter Vorschüsse oder Anzahlungen, so deutet
dies auf unredliche Machenschaften hin.
Schuldenregulierer
Diese meist erfolgreichen Anbieter sind in der Regel für überschuldete Haushalte tätig. Sie tragen sämtliche Schulden zusammen und verhandeln mit den
Gläubigern über Ratenzahlungen sowie Zinsverzichte. Mit den Schuldnern wird die Höhe einer tragbaren Gesamtrate ermittelt, ähnlich wie das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Da bei einem Zwangsversteigerungsverfahren die Gläubiger einen Pfand (Ihre Immobilie) in der Hand halten, gibt es in diesen Fällen nur geringe Chancen.
Verbraucherschutzorganisationen
Diese sind gute und vernünftige Institutionen, in Ihrer Situation aber nicht die richtige Adresse. Sie prüfen den Darlehensvertrag, dessen Zustandekommen
und die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung. Dadurch wird aber die Zwangsversteigerung nicht verhindert. Eventuell finden diese beim Darlehensvertrag unkorrekte Abschnitte, die u. U. den Vertrag nichtig
werden lassen. Die Darlehenssumme muss aber auch in diesem Fall zurückgezahlt werden, denn sie ist kein Geschenk. Und durch die Grundschuld haben die Gläubiger dennoch das Recht die Immobilie zu
versteigern.
Rechtsanwälte
In vielen Fällen sind bereits Rechtsanwälte beauftragt, wenn wir einen Vorgang prüfen. Gerne gehen wir dann eine Kooperation ein und tauschen uns
regelmäßig sowie bei Bedarf mit den Rechtsanwälten aus.
Aber was kann ein Rechtsanwalt im Zwangsversteigerungsverfahren bewirken?
Rechtsanwälte sind juristische Fachkräfte und arbeiten in den Verfahren lediglich die gesetzlichen Möglichkeiten ab. Da in ihrem Studium das Thema Zwangsversteigerung keine Berücksichtigung findet
und sich viele Anwälte scheuen entsprechende Mandate zu übernehmen, besteht kaum Kenntnis über den Ablauf des Verfahrens. Die kleinen Kniffe und Strategien bleiben ihnen somit
verschlossen.
In den meisten Fällen versuchen sie den Vollstreckungsschutz aus der ZPO (Zivilprozessordnung) zu beantragen oder Befangenheitsanträge zu stellen. Selbst wenn dies greift, wird es doch in Zukunft zur
Durchführung der Versteigerung kommen.
Die Hochglanz-Experten
Sie werben mit den tollsten Versprechungen. Einstellung oder Aufhebung des Versteigerungstermins = kein Problem. Hier wird der nächste Termin torpediert.
Entweder im Termin durch Beeinflussung der Bieter oder auch im Vorfeld mit dem bereits erwähnten Vollstreckungsschutz, z. B. wegen Selbstmordgefahr.
Bedenken Sie, dass dies keine endgültige Lösung ist. Die Problematik wird nur um ein halbes bis ein Jahr aufgeschoben.
Wir können das auch, setzen solche Maßnahmen aber nur ein, wenn wir eine Lösung erzeugen können, aber die Zeit bis zum Termin nicht ausreicht.