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Die Umschuldung

Eine Umschuldung ist in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Grundsätzlich wird die neue Bank einen Objektcheck durchführen, einen Blick in das
Grundbuch werfen und den Zwangsversteigerungsvermerk sehen. Selbst wenn sie das nicht tut, wird zwar über einen bevorstehenden Zwangsversteigerungstermin oder die Kündigung des Grundschulddarlehens meist bei der SCHUFA keine Meldung gemacht, doch fragt die neue Bank bei der abzulösenden Bank nach dem Grund der vorfristigen Ablösung. Spätestens dann wird es zu einem negativen Bescheid kommen. 

 

Eine Chance haben Sie, wenn die Schuldsumme relativ gering (im Verhältnis zu den jetzigen Immobilienpreisen) und Sie die notleidende Finanzierung bei einer Bank haben, die nicht Ihre Hausbank ist. Ihre Hausbank kennt Sie durch Buchungen Ihrer Einkünfte sowie Ihr Ausgabenverhalten genau und sieht schon mal über eine kleine Unzulänglichkeit hinweg. Versuchen Sie es und legen Ihrer Hausbank alle Karten sofort offen auf den Tisch.

Noch höhere Chancen haben Sie, wenn Gläubiger aus nachrangigen Stellen das Versteigerungsverfahren betreiben. Die Hauptbank (erstrangiger Gläubiger) wird von Ihnen weiter befriedigt und tritt dem Verfahren nicht bei. Nun können Sie wieder zu Ihrer Hausbank (eventuell ist sie sogar die erstrangige Bank) gehen und erhalten dort ein Darlehen mit dem Sie die Gläubiger aus nachrangigen Stellen befriedigen können.

 

Lassen Sie sich nicht von Kreditvermittlern einwickeln. Diese können nicht besser sein als die Banken selbst. Die besten Versprechungen taugen nichts (Auslandsdarlehen, Privatdarlehen, Risikokapital etc.). Ein Geldgeber möchte Sicherheiten. Ein Negativmerkmal haben Sie bereits: Sie haben Ihre Raten bei der betreibenden Bank nicht bezahlt.

 

Das nächste Problem ist die Werthaltigkeit Ihrer Immobilie. Durch Verzugszinsen und Vorfälligkeitsentschädigung liegt in den meisten Fällen der Wert der Immobilie unter der Höhe der Schulden. Sollen die Schulden nun durch einen anderen Kreditgeber übernommen werden, benötigen Sie weitere Sicherheiten. Diese werden Sie aber in der Regel nicht nachweisen können.

Seien Sie ganz besonders vorsichtig, wenn der Kreditvermittler von Ihnen vor der Auszahlung des versprochenen Darlehens Geld verlangt. Egal ob er es als Vorschuss, Auszahlungsgebühren oder -kosten bezeichnet. Laut Gesetz darf er keine Gelder vor Abschluss der Vermittlung annehmen. Im gegenteiligen Fall liegt ein Betrugsversuch nahe!

Vorsicht ist auch bei Schuldenregulierern angesagt. Hier sollen mögliche monatliche Beträge auf ein Konto gezahlt werden, von dem aus dann die Gläubiger befriedigt werden sollen.

 

Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung aller Gläubiger. Schert auch nur einer aus, geht das gesamte System nicht auf. Leider ist das in den meisten Fällen so. Zudem sagen sich die Gläubigerbanken, warum sollen wir solange nur kleine Teilbeträge erhalten, wenn wir die Immobilie verwerten können? Schuldenregulierer nehmen oft Vorkasse. Auch dieses kann ein Anzeichen für Betrugsversuch sein.

 

Private Investoren

Es gibt sie tatsächlich. Aber die Investoren werben nicht und sind somit schwer zu finden.

Natürlich ist ein Darlehen von privaten Investoren teuer. Deshalb sollte man eine solche Finanzierung nur für eine Übergangszeit aufnehmen. Die Laufzeit sollte nicht mehr als 5 Jahre betragen. In dieser Zeit können Sie sich wirtschaftlich sanieren und Ihre Bonität wieder herstellen.

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