Lösung im Teilungsverfahren
Wenn das Zusammenleben scheitert, ist die Aufhebung der Gemeinschaft oft der einzige Weg.
Besonders bei einer Zwangsversteigerung gibt es kaum eine andere rechtssichere Option. Ziel ist es, dass der Eigentümer seinen Anteil sichert und der andere nicht alles verliert.
Eigentlich ist die Aufhebung einer Erbengemeinschaft oder Ehe ähnlich wie die Trennung von Besitz: Jeder erhält seinen Anteil. Doch in der Praxis wird es komplizierter.
Wir zeigen Ihnen, was realistisch ist und wie Sie vorgehen können.
Typische Situationen:
Eine Erbengemeinschaft zerbricht: Ein Teil möchte verkaufen, der andere blockiert.
Bei einer Scheidung will ein Partner den Anteil des anderen sichern.
Die Immobilie ist überschuldet, die Bank plant die Versteigerung.
Was ist wichtig?
Die richtige Ausgangsfrage klären: Gehört das Objekt mehreren Parteien? Besteht ein gemeinsames Grundbuchblatt? Ist eine Teilungsklage eingereicht?
Frühzeitig rechtliche Beratung einholen: In diesem Verfahren gelten spezielle Regeln. Ein erfahrener Anwalt kann Fristen, Gutachten, Teilungserklärung und Klageweg beurteilen.
Verkauf vor der Versteigerung prüfen: Manchmal lässt sich eine gemeinsame Lösung finden, um die Immobilie vor der öffentlichen Versteigerung zu bewahren.
Welche Wege gibt es konkret?
Eine Partei verkauft ihren Anteil: Dies kann an einen Investor geschehen oder durch einen Notar an den anderen Teilhaber vermittelt werden.
Gesamte Immobilie verkaufen: Wenn alle Parteien zustimmen, kann das Objekt frei am Markt verkauft und der Erlös aufgeteilt werden.
Versteigerung mit vorherigem Zuschlagspreis: In manchen Fällen kann vorab ein Mindestgebot festgelegt werden. Das kann helfen, die Immobilie gezielt zu retten oder Einfluss auf das Ergebnis zu nehmen.
Unser Rat:
Reden Sie miteinander, solange es geht. Jede Woche Verzögerung führt zu mehr Kosten und Verhärtung. Lassen Sie sich früh beraten – juristisch und menschlich.
Wenn Sie wollen, begleiten wir Sie. Wir sprechen mit Banken, Mitbeteiligten und Notaren. Und finden Wege, die tragbar sind.
Diese Seite ersetzt keine rechtliche Beratung. Sie dient der Orientierung.