Einfamilienhaus in Kaulsdorf
Es geht um ein eingeschossiges Einfamilienhaus, das mit 160.000,00 Euro bewertet wurde. Hier sind eine Bank, die aus der ersten Rangstelle das Verfahren
betreibt und zwei weitere Zwangssicherungshypotheken, deren Inhaber sich nicht an dem Verfahren beteiligen.
Es stellt sich heraus, dass der zukünftige Schwiegersohn der Eigentümer die Immobilie erwerben kann und in der Lage ist bei einem Kreditinstitut ein Darlehen aufzunehmen. Da bereits das Gutachten aus
dem Zwangsverfahren zur Verfügung steht, entfällt die Bewertung bei der Bank. Allerdings geben die Banken nur 80 % des gesamten Kapitalbedarfs. Dies sind somit 128.000,00 Euro. Die Erwerbsnebenkosten
sind innerhalb der Familie vorhanden. Um alle drei Gläubiger abzulösen (die Zwangssicherungshypotheken müssen beim Kauf gelöscht werden) werden 140.000,00 Euro benötigt. Durch Verhandlungen konnten
wir die Gläubiger überzeugen die Forderungen zu reduzieren, begleiteten die Darlehensabwicklung und den Kauf.
Minderjährige haben 320.000,00 Euro Schulden
In Marienfelde trafen wir einen Witwer an, der drei Kinder hat. Vor 3 Jahren verstarb die Ehefrau und Mutter. Niemand hatte damals gedacht, dass es auch
mal finanzielle Probleme geben könnte. Somit wurde für die Kinder keine Erbausschlagung betrieben. Die Kinder erbten zusammen mit dem Vater den Miteigentumsanteil der Mutter an der Immobilie und auch
den Darlehensvertrag. Nun konnte durch den Vater die Rate nicht mehr gezahlt werden. Bei dem Darlehen besteht das Prinzip der Gesamtschuldner. Jeder ist somit für den gesamten Betrag haftbar. Die
Kinder sind nun volljährig und die Bank hat schon versucht bei ihnen zu pfänden. Durch unsere Verhandlungen und einen Verkauf vor dem Versteigerungstermin, hat die Bank die Kinder aus der Haftung der
Restschuld entlassen.
Grundstücksteilung verhindert Versteigerung
In Lübars liegen zwei langgezogene Grundstücke nebeneinander. An der Straße steht jeweils eine Doppelhaushälfte (Leerstand), im hinteren Teil ein
Einfamilienhaus (eigengenutzt), das über beide Grundstücke gebaut wurde. Es gibt zwei Zwangsverfahren. Eine Realteilung ist baurechtlich nicht möglich. Folgendes Konzept haben wir der Bank
vorgelegt.
Die Grundstücke werden vereinigt und in 3 Wohnungseigentume geteilt. Das Doppelhaus wird verkauft, der Restschuldbetrag wird durch ein Darlehen eines Investors ausgeglichen.
Da wir die Bankvertreter noch von anderen Abwicklungen her kennen (wie bei anderen Banken auch) und eine entsprechende Vertrauensbasis aufgebaut haben, stimmten sie dem Konzept zu. Die Abwicklung
dauerte 2 Jahre. Kurzform unserer Tätigkeit:
Abgeschlossenheitsgenehmigung erwirkt, Käufer durch Immobilienbüro gefunden, Urkunden: Kaufvertrag, Vereinigungsvertrag, Teilungserklärung, Grundschuldbestellung - Begleitung der Abwicklung bis zum
Abschluss.
Darlehen mit Komplikationen
Es geht um ein eingeschossiges gehobenes Einfamilienhaus im Kreis Oberhavelland, das mit 360.000,00 Euro eingewertet wurde. Die Schuldsumme betrug 260.000,00 Euro. Der Grundbuchstand: an Rang erster
Stelle steht die betreibende Bank, danach zwei Briefgrundschulden zu je 100.000,00 Euro. Der Eigentümer erklärt, dass die Briefe nicht verwendet wurden, sondern nur für den Notfall bereitstehen. Die
Investoren vergeben ein Darlehen nur, wenn sie erstrangig gesichert sind oder nur geringe Schulden vorstehen. Da die Briefe vom Eigentümer nicht gefunden wurden, würde eine Grundschuld des Investors
an dritter Rangstelle eingetragen. Wir haben mit der Bank eine Abtretung der erstrangigen Grundschuld zu Gunsten des Investors vereinbart und für die Zwischenzeit die entstehende
Eigentümergrundschuld an den Investor notariell abtreten lassen. Diese entsteht, wenn die Forderung des Inhabers der Grundschuld ausgeglichen wurde und die Grundschuld nicht gelöscht
wird.
Miteigentümer will kein Darlehen
In Berlin-Buckow steht ein großes Einfamilienhaus, deren Eigentümer sich scheiden lassen. Ehemann lebt im Haus, Frau ist ausgezogen. Die Bank hat eine
Forderung in Höhe von 50.000,00 Euro. Der Wert des Hauses beträgt 380.000,00 Euro. Bis zum Versteigerungstermin sind es nur noch 18 Tage. Die Ehefrau will versteigern lassen und ihren Anteil des
Erlöses vereinnahmen. Besser ist aber ein freihändiger Verkauf. Auf den Anteil des Ehemannes wird eine Grundschuld bestellt, die Bank wird abgelöst.