Sie wohnen zur Miete – und die Immobilie, in der Sie leben, wird zwangsversteigert?
Dann betrifft Sie das mehr, als viele ahnen. Denn obwohl Mieter formal gewisse Rechte haben, bietet die Zwangsversteigerung keine Garantie auf ein Bleiberecht.
Wichtig zu wissen:
Kauf bricht nicht automatisch Miete – aber bei einer Zwangsversteigerung gelten Sonderregeln.
Der neue Eigentümer kann das Mietverhältnis unter bestimmten Bedingungen beenden – z. B. wenn er Eigenbedarf anmeldet.
Selbst wenn Sie vorher nicht informiert wurden, kann es nach Zuschlag zu Kündigungen kommen.
Ihre Wohnung ist dann oft nur noch „ein Objekt“.
Doch für Sie ist es Zuhause, Rückzugsort und Sicherheit.
Rechtlich können Sie wenig tun – aber emotional bedeutet es viel. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig.
Banken finanzieren kaum Mieter-Initiativen.
Der Preis der Immobilie steigt durch Bieterwettkämpfe.
Neue Eigentümer haben oft ganz andere Pläne.
Wir arbeiten mit Investoren, die die Immobilie für Sie erwerben können – zu einem festen Kaufpreis.
Ziel ist, dass Sie bleiben dürfen – auf Wunsch mit späterem Rückkauf oder langfristiger Mietbindung.
Unser Versprechen:
Keine Spekulation. Keine versteckten Kosten.
Sie zahlen nur bei tatsächlichem Erfolg – z. B. Rückkauf oder Mietgarantie.
Wir sprechen mit Gläubigern, begleiten die Finanzierung und entwickeln einen Plan – der zu Ihrem Leben passt.
Vertrauen entsteht dort, wo man gehört wird.
Deshalb: Melden Sie sich – wir prüfen, ob es eine Lösung gibt, bevor Ihre Wohnung nur noch eine Nummer ist.