1. Schuldenregulierer
Sie fassen Ihre gesamten Verbindlichkeiten zusammen und verhandeln mit den Gläubigern über Teilzahlungen und Zinsverzichte. Das Ziel: Ein wirtschaftlich tragbarer Vergleich. Klingt gut, ist aber bei einer Immobilie mit Zwangsversteigerungsvermerk oft nicht wirksam, da die Gläubiger bereits einen Pfand in der Hand haben. Die Chancen sind deshalb oft begrenzt.
2. Verbraucherschutzorganisationen
Sie prüfen Vertragsunterlagen, besonders den Darlehensvertrag, und können bei gravierenden Fehlern helfen. Doch aufgepasst: Sie ersetzen keine rechtliche Beratung und stoppen die Versteigerung in der Regel nicht. Eine gute Adresse zur Dokumentenprüfung, aber nicht zur Verhandlungsführung mit der Bank.
3. Rechtsanwälte
Gerichte und Anwälte sind wichtig, wenn Fristen laufen oder juristische Schranken im Weg stehen. Sie können auch helfen, wenn Vollstreckungsschutz beantragt werden muss. Doch was viele nicht wissen: Der große Teil der Entscheidung liegt außerhalb des Gerichts. Ein Anwalt ersetzt kein Verhandlungskonzept mit der Bank.
4. Hochglanz-Versprechen
Leider finden sich auch Anbieter, die mit Schlagworten wie "Raus aus der Zwangsversteigerung" werben, aber keine tragfähige Lösung bieten. Stattdessen wird Zeit verschwendet, Versteigerungstermine verschleppt oder ein "Investor" präsentiert, der die Immobilie dann weit unter Wert übernimmt. Seien Sie hier besonders vorsichtig.
Unser Rat:
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von einem neutralen Dritten beraten. Vertrauen ist gut – echte Kompetenz besser. Wir zeigen Ihnen, wie Sie seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden und welche Wege wirklich weiterhelfen.