Nicht nur Betroffene selbst, auch Angehörige und Erben geraten im Verfahren oft unter Druck. Gerade bei plötzlichem Tod, Erbschaft oder Trennung ergeben sich neue Fallstricke.
Hier ein Überblick:
Ein Beispiel: Ein Ehepaar besitzt eine Immobilie – und nun verstirbt der Ehemann. Die Immobilie ist belastet.
Seine Erben sind nun plötzlich Miteigentümer – meist die Ehefrau und die Kinder. Doch:
Die Bank fordert Ablösung der Schulden.
Minderjährige Kinder benötigen einen Ergänzungspfleger vom Familiengericht.
Es kann sein, dass Gläubiger Zugriff auf den Nachlass verlangen – inklusive Mithaftung.
Wenn der Erbteil nicht ausgeschlagen wird, haften die Erben gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Auch Kinder, selbst wenn sie nichts davon wussten, werden verantwortlich gemacht. Und oft steht die Immobilie bereits zur Versteigerung.
Miteigentümer können sich über den weiteren Umgang mit der Immobilie streiten. Verkauf? Sanierung? Auszahlung?
Das Familiengericht oder ein Mediator muss vermitteln – manchmal kommt es zur Teilungsversteigerung, selbst unter Geschwistern.
Unser Tipp:
Prüfen Sie frühzeitig, ob ein notarieller Alleinerbschein, eine Vollmacht oder Ausschlagung sinnvoll ist. Wir helfen dabei.
Häufig wohnt ein Familienmitglied in der Immobilie – ohne klaren Mietvertrag. Das kann problematisch sein, wenn z. B.
ein Mieterhöhungsverfahren läuft
die Bank auf Verwertung drängt
andere Familienmitglieder auszahlen wollen
Das Familienrecht unterscheidet zwischen tatsächlichem Wohnrecht, Mietvertrag und „Gefälligkeiten“. Diese müssen sauber geregelt sein.
Wenn eine Trennung erfolgt, stellt sich die Frage: Wem gehört was?
Steht die Immobilie im Alleineigentum eines Partners?
Gibt es einen Ehevertrag?
Wie werden gemeinsame Investitionen aufgeteilt?
Auch bei Scheidung kann eine Zwangsversteigerung drohen – oft ausgelöst durch Streit, Trennung oder fehlende Einigung.
? Fazit:
Wer frühzeitig für klare Verhältnisse sorgt, schützt nicht nur sich, sondern auch die Familie.
Wir helfen, den Überblick zu bewahren – und Lösungen zu finden, bevor es zu spät ist.