Einher mit dem über dem Haupt schwebenden Damoklesschwert der Zwangsversteigerung geht auch das körperliche Unwohlsein. Schlechter Schlaf, nervöse
Krankheitsbilder, Unlust und ständige Unzufriedenheit drücken auf das Gemüt.
Versuchen Sie, nach Abwägung aller Möglichkeiten, keine unnötigen Rettungsversuche oder ein Hinausschieben des Versteigerungstermins. Verabschieden Sie sich von dem Traum vom eigenen Heim, bevor es
zu ständigen Alpträumen kommt. Wie Anfangs beschrieben, wird das Hinausschieben nur noch teurer und Sie befinden sich weiterhin in einer nicht enden wollenden Zwangslage.
Ziehen Sie einen
Schlussstrich und bemühen Sie sich um Schadensbegrenzung.
Versuchen Sie Verbündete zu suchen, die Sie bei einem eventuellen Verkauf vor dem Termin oder im Termin unterstützen. Es gibt Makler und andere Anbieter, die Interessenten für Ihr Objekt haben.
Zeigen Sie diesen Interessenten Ihre Immobilie. Das hat einen großen Vorteil. Bei einem Kauf wird eine reale Kaufpreisvorstellung abgegeben.
Zum anderen (sollte ein vorfristiger
Kauf nicht möglich sein, weil ein oder mehrere Gläubiger einer (Quoten-)Regelung nicht zustimmen) kann durch den Interessenten im Termin mehr geboten werden als durch Bieter, die Ihre Immobilie nicht
besichtigt haben. So erreichen Sie einen höheren Erlös.
Nun wird der eine oder andere sagen: Ob ich nun 100.000 Euro Schulden habe oder 200.000 Euro, was macht das für einen Unterschied? Und ob es einen Unterschied macht. Nach einer Versteigerung kann man
gut mit den Gläubigern nicht nur über Ratenzahlungen, sondern auch über Schuldverzicht sprechen. Hat ein Gläubiger zum Beispiel einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro zu bekommen, kann es sein, dass er
sich auf eine Ratenzahlung einlässt und die Forderung auf 30.000 Euro mit einem Zinsverzicht reduziert. Wichtig ist für die Gläubiger, dass sie überhaupt befriedigt werden.
Wir arbeiten mit einem Immobilienunternehmen zusammen. Dieses stellt uns für Ihre Immobilie Interessenten, die bereit sind Sie finanziell für den Umzug und Mitwirkung zu unterstützen (bis 5.000,00 Euro).
Was ist nun zu tun?
Den ersten Schritt haben Sie gemacht. Sie haben unsere Ausführungen bis hier gelesen. Nun liegt es an Ihnen, jetzt sollten Sie handeln. Lesen Sie dazu auch die weiteren Vorteile, die sich aus einem
Verkauf ergeben.