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Eigentümerwechsel

Eine andere Möglichkeit ist die Unterstützung durch Verwandte. Hiermit ist nicht gemeint, dass diese Ihnen nun das Geld für Ihre Schulden geben sollen, sondern eine Unterstützung in Form eines Eigentümerwechsels.

Sie verkaufen Ihre Immobilie an Ihre Kinder, Bruder, Schwester, Schwager oder Schwägerin zum Verkehrswert. Diese finanzieren ganz normal den Kaufpreis bei einer Bank. Sie bleiben in „Ihrer“ Immobilie und zahlen dem Verwandten die Kreditrate in Form einer Miete. Aber Achtung! Mit dem Eigentümerwechsel können viele Probleme entstehen, wenn man bestimmte Punkte außer Acht lässt. Zum Beispiel die Nachhaltigkeit Ihrer Finanzen für die Miete, die gegenseitige Sicherung, die besondere Aufbereitung der Finanzierung... usw. Da der ermittelte Verkehrswert bereits an den Marktwert angepasst ist, werden die grundbuchlichen Gläubiger einem freihändigen Verkauf zustimmen, wenn der vereinbarte Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht oder die Forderung gedeckt ist.

Verhandeln Sie im Vorfeld mit Ihren Gläubigern über die Summen, für die eine Löschungsbewilligung erteilt wird. Eine Löschungsbewilligung ist eine Urkunde, mit der man die Grundschuld im Grundbuch beim Grundbuchamt löschen lassen kann.

Im gleichen Zuge vereinbaren Sie mit den Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung, um die Restschuld abzulösen.

Überlegen Sie nun, ob Sie die monatliche Darlehensrate zuzüglich der Ratenzahlungsvereinbarung tragen können. Ist dies machbar gehen Sie zu einem Notar, überreichen Sie ihm die Aufteilungsvereinbarung und schließen Sie einen Kaufvertrag mit der Person Ihres Vertrauens.

Der Notar wird dann beauftragt die Löschungsbewilligungen einzuholen und zu verwenden, wenn der Kaufpreis auf das Notaranderkonto überwiesen wurde. Dann wird er aus dem Kaufpreis die verhandelten Beträge an die Gläubiger anweisen.

Es ist ein kleines Stück Arbeit, kann sich aber in jedem Falle lohnen.

 

Wichtig hierbei ist von Anfang an mit den Gläubigern zu kommunizieren und ihnen zu zeigen, dass Sie für Schadensbegrenzung sorgen wollen indem Sie sich um einen Verkauf kümmern (Nachweis durch Anzeigen, Internet oder Einschaltung eines Maklers).

Das gleiche funktioniert auch mit Freunden, die erwerben wollen.

Es gibt Investoren, die ebenfalls eine Immobilie aufkaufen und an die ehemaligen Eigentümer vermietet. Allerdings sind diese für einen privaten Betroffenen schwer zu finden.

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